AGB auf einen Blick

Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen

Unterbrechung:
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die 6-Wochen-Frist.

Storno:
Stornierungen sind nur in begründeten Ausnahmen möglich. Die Stornierungsgebühr beträgt 25% des Auftragswertes!

Abrufaufträge:
Bei Abnahmeverzug werden die bestellten Produkte bis zu 4 Wochen kostenlos gelagert. Der bei Auftragserteilung benannte Liefer-/Abruftermin gilt als Zahlungstermin. Die entsprechende Rechnung wird nach Ablauf der Liefer-/Abruffrist zugesandt.

Reklamationen:
Offene Mängel sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Lieferung schriftlich einzureichen, verdeckte Mängel innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Feststellung. Die Erledigung erfolgt unserseits schnellstmöglich. Der Verkäufer ist zunächst berechtigt, Mängeln durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abzuhelfen; bei nachhaltigem Versagen dieser Maßnahmen kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

Zahlung:
Gemäß Auftrag. Bei Verzug werden Zinsen und Kosten berechnet.

Eigentumsvorbehalt:
Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller erfüllt sind. Der Besteller hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Er hat alle Schäden und Kosten, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen, zu ersetzen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die uns zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen trotz unserer Mahnungen nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände verlangen. Dabei anfallende Transportkosten trägt der Besteller.

Helten Projekt GmbH & Co. KG
Theaterplatz 9a
37073 Göttingen
Telefon: 0551/99868-0
Telefax: 0551/99868-50